GoB - Grundsätze ordentlicher Buchführung - der Dokumentation
1. Klarheit und Übersichtlichkeit
2. Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle
3. Belegprinzip
4. Wahrung der Aufbewahrungspflichten
Verstöße gegen die GoB können dazu führen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage - zum Nachteil des Buchführungspflichtigen - schätzt