Umsatzsteuer als durchlaufender Posten
Die Umsatzsteuer ist zwar liquiditätswirksam, aber nicht erfolgswirksam, das GuV-Konto wird nicht berührt
Die Verpflichtung, die überhängige Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wird dem Unternehmer jedoch nicht gestundet!
Er muss seine Liquidität entsprechend planen