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Definiere "Waffe".
Waffe i.S.v. § 244 I Nr. 1a) ist jeder bewegliche Gegen-stand, der dazu bestimmt ist, als Angriffs- oder Verteidigungswerkzeug gegen Menschen eingesetzt zu werden und so erhebliche Verletzungen zuzufügen (sog. „Waffe im technischen Sinne“).