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Was verstehen Sie unter dem gewöhnlichen Aufenthalt i.R.d. Vorschrift des § 1 Abs. 1 EStG?
Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in § 9 AO geregelt. Unter einem gewöhnlichen Aufenthalt wird ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Inland verstanden. Vgl. zu den Einzelheiten AEAO zu § 9 AO.