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Erläutern Sie den Begriff des Veranlagungszeitraums und nennen Sie einschlägige gesetzliche Vorschriften.
Nach § 25 Abs. 1 EStG wird die ESt nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in dem Kj. bezogen hat. Das Kj. wird in der Klammerdefinition des § 25 Abs. 1 EStG somit als Veranlagungszeitraum bestimmt.