Unter ELStAM wird das neue Verfahren für den Lohnsteuerabzug, die sog. elektronischen LSt-Abzugsmerkmale, verstanden. Es war geplant, dass die Abzugsmerkmale für den Arbeitgeber ab Januar 2012 abrufbar sein sollen. Der Gesetzgeber hat im Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz in den §§ 38ff. EStG die Rahmenbedingungen für das neue System geschaffen. Die früheren LSt-Karten werden ersetzt. Wegen technischer Probleme wird dieses Verfahren aber nicht wie ursprünglich geplant ab Januar 2012 eingeführt. Voraussichtlich zum 01.11.2012 wird nun der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale für Arbeitgeber möglich sein.