Bürgschaften und Garantien, Unterschied
Bürgschaft: Eine Verpflichtung durch eine Bürgschaft entsteht nur, wenn die entsprechende Hauptschuld vorhanden ist
Die Bürgschaft ist also akkzessorisch,d.h. an die Hauptschuld gekoppelt
Die Bürgschaft ist gesetzlich geregelt §§ 765 ff. BGB
Garantie: Die Garantie ist nicht akzessorisch, das heißt, sie besteht völlig unabhängig von der Hauptschuld - Fachbegriff: fiduziarisch
Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt - Englisch: payment guarantee