In einem ersten Prüfungsschritt muss ausgehend vom vorläufigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag der Gewinn / Verlust nach EStG (Steuerbilanz) ermittelt werden; d. h. es müssen zunächst Korrekturen nach EStG (vgl. Prüfungspunkt: +/- Korrekturen nach EStG) vorgenommen werden.
Nennen Sie Beispiele / Geschäftsvorfälle, die die Prüfungsämter klassischerweise an diesem Prüfungspunkt abfragen.