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Gewerbesteuer Learncard 502954907


Question

In einem ersten Prüfungsschritt muss ausgehend vom vorläufigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag der Gewinn / Verlust nach EStG (Steuerbilanz) ermittelt werden; d. h. es müssen zunächst Korrekturen nach EStG (vgl. Prüfungspunkt: +/- Korrekturen nach EStG) vorgenommen werden.

Nennen Sie Beispiele / Geschäftsvorfälle, die die Prüfungsämter klassischerweise an diesem Prüfungspunkt abfragen.

Answer
  • Geschenke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG)
  • Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG)
  • Geldbußen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG)
  • Gewerbesteuervorauszahlungen (§ 4 Abs. 5b EStG)
  • Gewerbesteuererstattungen (§ 4 Abs. 5b EStG)
  • Gewerbesteuerrückstellungen (§ 4 Abs. 5b EStG)
  • Säumniszuschläge zur Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG)
  • Parteispenden (§ 4 Abs. 6 EStG)
  • Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG)
  • Damnum / Disagio (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG)
  • Lifo / Fifo (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a Satz 1 EStG)
  • Geschäfts- oder Firmenwert (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG)

Anmerkung: Dieser erste Prüfungspunkt ist grundsätzlich identisch zu dem ersten Prüfungspunkt bei der Ermittlung des zvE für die Körperschaftsteuer. Die Prüfungsämter werden daher nicht noch einmal das abprüfen, was bereits Bestandteil des KSt-Teils (ebenfalls in der Steuerlehreklausur) war. Hinzu kommt, dass im Normalfall die Schwerpunkte der GewSt-Klausur eher in den §§ 8 und 9 GewStG zu finden sein werden. Daher hier die (wenn überhaupt) Klassiker fettgedruckt.

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