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Gewerbesteuer Learncard 502954908


Question

Gem. § 7 Satz 1 GewStG ist der Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14 GewStG) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 bezeichneten Beträge.

Beschreiben Sie kurz den Sinn und Zweck der Hinzurechnungsregelung des § 8 GewStG.

Answer

Sinn und Zweck des § 8 GewStG ist es, dass Beträge, die nach dem EStG oder KStG steuerlich gewinnmindernd behandelt wurden, durch die Hinzurechnung Bestandteil des Gewerbeertrags werden (und damit der Gewerbesteuer unterworfen werden).

Schließlich soll die Ertragskraft des Gewerbebetriebs als Ausdruck seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb spiegelt allerdings häufig (durch die steuerrechtlich gewinnmindernden Beträge) gar nicht die Ertragskraft des Betriebs wieder und ist deshalb durch die Hinzurechnungen des § 8 GewStG zu vermehren.

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