Nach § 8 Nr. 1 GewStG muss zunächst die Summe der unter a) bis f) fallenden Beträge gebildet werden. Sodann ist der Freibetrag in Höhe von 100.000 € abzuziehen. Verbleibt jetzt noch ein positiver Betrag, ist dieser mit 25 % (ein Viertel) zu multiplizieren.
Es gilt also:
(∑ - 100.000 €) x 25 %