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Gewerbesteuer Learncard 502954911


Question

Gem. § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb Entgelte für Schulden wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind.

Was ist unter "Entgelte für Schulden" im Sinne des § 8 Nr. 1a GewStG zu verstehen?

Answer

Unter "Entgelte für Schulden" im Sinne des § 8 Nr. 1a GewStG fallen u. a.:

  • Zinszahlungen für einen langfristigen Kredit
  • Zinszahlungen für einen kurzfristigen Kredit (Überziehungszinsen)
  • Damnum / Disagio (in Höhe des entsprechenden "Abschreibungsaufwands")
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