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Gewerbesteuer Learncard 502954912


Question

Eine OHG oder KG hat zum 01.07.2016 ein Darlehen in Höhe von 100.000 € aufgenommen. Die Bank hat unter Einbehaltung eines Damnums / Disagios in Höhe von 5 % den Auszahlungsbetrag (95.000 €) auf dem betrieblichen Bankkonto der OGH oder KG gutgeschrieben.

Die Aufnahme des Darlehens zum 01.07.2016 wurde wie folgt gebucht:

Aufgrund der Laufzeit des Darlehens (10 Jahre) wurde zum 31.12.2016 wie folgt gebucht:

An welchen Prüfungspunkten im Prüfungsschema werden diese Buchungen / Geschäftsvorfälle relevant?

Answer

Korrekturen nach EStG müssen nicht vorgenommen werden, da das Damnum / Disagio steuerrechtlich gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG aktivierungspflichtig ist (vgl. Prüfungspunkt: +/- Korrekturen nach EStG).

Ausweislich der Buchung zum 01.07.2016 (Aufnahme des Darlehens) ist das Damnum / Disagio aktiviert worden, was somit steuerrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Gem. § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb aber die Entgelte für Schulden (= Damnum / Disagio in Höhe von 250 €) wieder hinzugerechnet, da sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind (vgl. Zinsaufwandsbuchung und damit gewinnmindernde Auswirkung).

Anmerkung: Bei einem aktivierten Damnum / Disagio müssen also lediglich die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1a GewStG berücksichtigt werden!

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