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Gewerbesteuer Learncard 502954913


Question

Eine OHG oder KG hat zum 01.07.2016 ein Darlehen in Höhe von 100.000 € aufgenommen. Die Bank hat unter Einbehaltung eines Damnums / Disagios in Höhe von 5 % den Auszahlungsbetrag (95.000 €) auf dem betrieblichen Bankkonto der OGH oder KG gutgeschrieben.

Die Aufnahme des Darlehens zum 01.07.2016 wurde wie folgt gebucht:

Zum 31.12.2016 ist keine weitere Buchung hinsichtlich des Darlehens bzw. des Damnums / Disagios erfolgt (Laufzeit Darlehen: 10 Jahre).

An welchen Prüfungspunkten im Prüfungsschema werden diese Buchungen / Geschäftsvorfälle relevant?

Answer

Die Buchung zum 01.07.2016 ist handelsrechtlich nicht zu beanstanden, da gem. § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB bzgl. des Damnums / Disagios ein Aktivierungswahlrecht besteht. Steuerrechtlich muss das Damnum / Disagio allerdings gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG aktiviert werden (Aktivierungspflicht).

Aus diesem Grund müssen zunächst Korrekturen nach EStG vorgenommen werden (vgl. Prüfungspunkt: +/- Korrekturen nach EStG):

+ 5.000 € (durch die Aktivierung des Damnums / Disagios "entfällt" der gebuchte Zinsaufwand zum 01.07.2016) und - 250 € (nach Aktivierung muss das Damnum / Disagio nunmehr abgeschrieben werden: 5.000 € / 10 Jahre x 1/2).

Gem. § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb aber die Entgelte für Schulden (= Damnum / Disagio in Höhe von 250 €) wieder hinzugerechnet, da sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind (vgl. Zinsaufwandsbuchung und damit gewinnmindernde Auswirkung).

Anmerkung: Bei einem nicht aktivierten Damnum / Disagio spielt dieses also an zwei Stellen innerhalb der Prüfung eine Rolle: Im Rahmen der Korrekturen nach EStG und im Rahmen des § 8 Nr. 1a GewStG!

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