§ 9 Nr. 1 GewStG: Grundbesitz
§ 9 Nr. 2 GewStG: Anteile am Gewinn einer in- oder ausländischen OHG, KG oder einer anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind. (Beachten Sie hierzu die korrespondierende Regelung des § 8 Nr. 8 GewStG!)
§ 9 Nr. 5 GewStG: Zuwendungen: Spenden und Mitgliedsbeiträge (Beachten Sie hierzu die korrespondierende Regelung des § 8 Nr. 9 GewStG!)