Der Begriff Betriebsvermögen meint im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs den wertmäßigen Unterschied zwischen den Vermögenswerten (= Aktivvermögen) und den Schulden einer Unternehmung.
--> Dieser Unterschied ist in einer Bilanz das Eigenkapital!
BEACHTE: Ansonsten umfasst das BV mengenmäßig sämtliche Wirtschaftsgüter (WG) einer Unternehmung (= Summe aller aktiven und passiven Güter, die dem Betrieb dienen). Der Begriff des BV dient also auch der Abgrenzung zum Privatvermögen (diese Abgrenzung erfolgt in der Bilanzsteuerrechtsklausur im Rahmen des Prüfungspunktes "Zuordnung").