Eine Gesellschaft ist nach traditioneller Definition jede privat-rechtsgeschäftlich begründete Vereinigung von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Allerdings wird diese Definition heutzutage im Wesentlichen für Abgrenzungsfragen benötigt, da man sich darüber einig ist, welche Rechtsformen als Gesellschaften i.S.d. Gesellschaftsrechts anzusehen sind.
Zudem ist auch das Merkmal „Vereinigung von Personen“ durch die als zulässig anerkannte „Einmann-Gesellschaft“ zweifelhaft geworden.