Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Tat gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde, sog. Gesetzlichkeitsprinzip. Franz von Liszt sprach in diesem Zusammenhang einst von der „magna carta des Verbrechers“.
Ein Strafgesetz muss ein Mindestmaß an Bestimmtheit aufweisen, so dass Regelungsgehalt und Reichweite für die Adressaten erkennbar sind, sog. Bestimmtheitsgrundsatz. Durch Gewohnheitsrecht oder Analogie darf kein neuer Straftatbestand gebildet oder zu Ungunsten des Täters geändert werden. Im Bereich des materiellen Strafrechts gilt zudem ein ebenfalls aus Art. 103 Abs. 2 GG abgeleitetes umfassendes Rückwirkungsverbot.