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Grundlagen Learncard 2596925


Question

8. Wie wird der Begriff der Handlung nach der sozialen, der finalen und der kausalen Handlungslehre definiert?

Answer

Die auf das Ende des 19. Jahrhunderts zu datierende kausale Handlungslehre definiert Handlung als die auf dem menschlichen Willen beruhend bewirkte Veränderung in der Außenwelt. Der jeweilige Straftatbestand wurde also rein objektiv verstanden; auf die subjektive Seite des Täters kam es hierbei nicht an.

Nach der finalen Handlungslehre ist Handlung das bewusste, zielgerichtete, vom menschlichen Willen getragene Verhalten. Der weiträumige Begriff des „Verhaltens“ ermöglicht die Einbeziehung sowohl von Unterlassen als auch von Fahrlässigkeit in den Bereich strafrechtlich relevanter Handlung. Nach der finalen Handlungslehre gehört zum Tatbestand eines Strafgesetzes auch ein Vorsatz dazu.

Der sozialen Handlungslehre zufolge ist Handlung das vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozialerhebliche Verhalten. Nach dieser heute herrschenden Sichtweise wird auf Ebene der Schuld auch noch eine sog. „Vorsatzschuld“ geprüft, die namentlich beim Erlaubnistatbestandsirrtum fehlen kann.

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