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11. Was sind Beispiele für Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte?
Erfolgsdelikte sind etwa die §§ 211 ff. StGB (tatbestandlicher Erfolg ist hier der Tod eines anderen Menschen) oder § 263 StGB (Vermögensschaden).
Tätigkeitsdelikte sind etwa die Aussagedelikte nach §§ 153 ff. StGB.