Das BGB unterscheidet zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Weiterhin gibt es noch vertragsähnliche Schuldverhältnisse. Zu den vertraglichen Schuldverhältnissen gehören insbesondere Kauf, Miete und Werkvertrag. Bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen gibt es unter anderem die ungerechtfertigte Bereicherung sowie die unerlaubte Handlung. Im vorliegenden Skript wird in erster Linie auf vertragliche Schuldverhältnisse eingegangen. Gesetzliche Schuldverhältnisse werden im Besonderen Teil des Schuldrechts besprochen.