Dies ist ein Fall der Anspruchsgrundlagenkonkurrenz. In Klausuren wird in der Regel die Erstellung eines Gutachtens von Ihnen gefordert.
Es ist daher unerlässlich, alle in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen. Es ist hierbei aber wichtig, den in der nächsten Frage dargestellten Aufbau einzuhalten. Aufgrund des Vorrangs der Parteivereinbarung ist es wichtig, die Prüfung stets mit den vertraglichen Schuldverhältnissen zu beginnen.