Das Synallagma bezeichnet das Gegenseitigkeitsverhältnis in einem Vertrag, bei dem die Leistung um der Gegenleistung Willen versprochen wird (Do ut des; ich gebe, damit du gibst). Die im Synallagma stehenden Pflichten sind der Kern des Vertrages.
Beispiel: Im Kaufvertrag stehen Kaufsache und Kaufpreis im Gegenseitigkeitsverhältnis. Der Verkäufer gibt die Kaufsache an den Käufer, um den Kaufpreis zu erhalten und umgekehrt.