Der Begriff essentialia negotii (lat.) bezeichnet den notwendigen Mindestinhalt eines Vertrages. Über diesen müssen sich die Vertragsparteien einig sein, damit der Vertrag überhaupt zustande kommt. Was die essentialia negotii sind, hängt von dem einzelnen Vertragstypus ab. So müssen sich die Vertragspartner z.B. bei einem Kaufvertrag mindestens über die Kaufsache, die Vertragsparteien sowie deren Preis einig sein.
Im Unterschied dazu bezeichnet man die Nebenabreden in einem Vertrag als die accidentialia negotii.