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Definiere „Handlung“.
Definition: Handlung ist jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrscht oder zumindest beherrschbar und damit auch vermeidbar ist. Faustformel: Handlung ist Vermeidbarkeit.
Abweichende Auffassungen müssen in der Regel – zumindest im Examen – nicht dargestellt werden. Einzig bei Prüfungen für Scheine ist darauf zu achten, ob der Prof. eine abweichende Ansicht vertritt.