Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - sorgt dafür, dass durch den Umgang mit personenbezogenen Daten niemandes Persönlichkeitsrecht verletzt wird
Das BDSG ist immer dann anzuwenden, wenn personenbezogene Daten unter Zuhilfenahme von DV-Anlagen erhoben, verarbeitet und genutzt werden
Zu den personenbezogenen Daten gehören alle Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person
Solche Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Person der Verarbeitung zugestimmt hat