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Kaufmannsbegriff Learncard 532317306


Question

Es ist streitig, ob § 5 HGB neben § 2 HGB überhaupt einen eigenständigen Anwendungsbereich hat.

Auf den ersten Blick verlangen beide Vorschriften nämlich das Gleiche: Betrieb eines Gewerbes und die Eintragung als Kaufmann.

Die h.M. legt dem § 5 HGB im Vergleich zu § 2 HGB dennoch einen eigenen Anwendungsbereich bei, welchen?

Answer
  • Nach h.M. gilt § 2 HGB nur für die Fälle, in denen ein kleingewerbliches Unternehmen freiwillig aufgrund einer wirksamen Anmeldung ins Handelsregister eingetragen wird. Es gibt also ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: Die freiwillige Unterwerfung unter das Kaufmannsrecht.
  • § 5 HGB greift darüber hinaus in zwei Fällen:

a) wenn ein Gewerbebetrieb nach der Eintragung zu einem Kleingewerbe herabsinkt und

b) wenn eine Eintragung zur Anmeldung fehlt oder nichtig ist.

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