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Kausalität und Zurechnung Learncard 349064156


Question

Löse den folgenden Fall (ohne Mordmerkmale):
 

T schießt auf O, um ihn zu töten. O wird aber nur verletzt, kommt in den Krankenwagen und stirbt dann bei einem vom Krankenwagenfahrer verursachten Verkehrsunfall, weil sich der Fahrer des Krankenwagens wegen der Schwere der Verletzungen des O nicht mehr an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält?

Answer

Lösung:


A. Strafbarkeit des T gem. § 212 I wegen des Schusses auf O

I. Tatbestand


1.  Erfolg (+)              

2.  Handlung (+)

3.  Kausalität: ohne Schuss keine Verletzung des O, ohne Verletzung des O kein Transport im Krankenwagen, ohne diesen kein Unfalltod ð (+)


4.  Objektive Zurechnung: Im Bereich der objektiven Zurechnung wird gestritten, ob die Fälle des sog. „Blaulichtrisikos“ zugerechnet werden können.
Dafür: Es sei gerade nicht mehr atypisch, dass der Fahrer des Krankenwagens wegen schwerer Verletzungen des Opfers Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreite und über rote Ampeln fahre.
Dagegen: Auch hier dürfe der Fahrer gem. §§ 1, 2 StVO nur so fahren, dass er andere nicht gefährde, weshalb sich doch die allg. Gefahr des Straßenverkehrs realisiert habe.


(Wenn man die Zurechnung ablehnt, geht es wie folgt weiter:)


B. Strafbarkeit des T gem. §§ 212 I, 22, 23 I wegen des Schusses auf O (+)


C. Strafbarkeit des T gem. §§ 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Schusses auf O (+)

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