Ende des Berufsausbildungsverhältnisses
Mit Ablauf der Ausbildungszeit
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss
Besteht ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht, so kann er die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses verlangen
Das Ausbildungsverhältnis wird daraufhin bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, maximal um ein Jahr, verlängert