Förderung durch die Arbeitsagenturen
1. Aufnahme einer abhängigen oder selbständigen Beschäftigung
2. Berufsausbildung und berufliche Fortbildung
3. Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
4. Entgeltersatzleistungen, z. B. Arbeitslosengeld
5. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen