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Mittäterschaft Learncard 342536374


Question

Wo und wie im Gutachten ist § 25 II StGB zu prüfen?
Prüft man die Tatbeteiligten, die als Mittäter in Betracht kommen, gemeinsam oder getrennt?

Answer

§ 25 II StGB ist im objektiven Tatbestand zu prüfen, da es um die Zurechnung eines objektiven tatbezogenen Merkmals geht.

  • Sofern alle Mittäter in gleicher Weise handeln, sind sie zusammen zu prüfen. Die Voraussetzungen des § 25 II StGB sind dann am Ende des objektiven Tatbestands festzustellen.

  • Sofern ein Mittäter (1) alleine alle Tatbestandsmerkmale erfüllt, ein anderer (2) hingegen nicht, ist zuerst die Strafbarkeit von (1) zu prüfen. Danach ist bei der Strafbarkeit von (2) beim ersten obj. Merkmal, welches er in eigener Person nicht erfüllt, die Frage zu klären, ob ihm die Verwirklichung dieses Merkmals durch (1) gem. § 25 II StGB zugerechnet werden kann.

  • Sofern keiner der Mittäter alleine alle Tatbestandsmerkmale erfüllt, sind sie zusammen zu prüfen. Wenn festgestellt wurde, dass alle objektiven Merkmale durch zumindest irgendeinen der möglichen Mittäter verwirklicht wurde, ist am Ende des objektiven Tatbestands die Frage nach der wechselseitigen Zurechenbarkeit gem. § 25 II StGB zu klären.
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