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Mittäterschaft Learncard 342536375


Question

Fall: D hat einen Einbruchsdiebstahl begangen, S stand Schmiere.

Strafbarkeit des S: Wie könnte die Einleitung in das Problem, ob S Mittäter oder bloßer Gehilfe ist, in einer Klausur formuliert werden?

Answer

„S hat die Wegnahmehandlung nicht selbst vorgenommen. Er könnte aber dennoch als Mittäter zu bestrafen sein, wenn ihm die Wegnahmehandlung des D zugerechnet werden könnte. Eine Mittäterschaft setzt ein arbeitsteiliges Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses voraus. Hier hat S selbst „bloß“ Schmiere gestanden. Fraglich ist, ob dies zur Begründung von Mittäterschaft ausreicht. Dies führt zu der Frage, wie Täterschaft und Teilnahme voneinander abzugrenzen sind. Es wird die Auffassung vertreten ...“
 
[Es folgt die Darstellung der Abgrenzungstheorien und deren Subsumtion auf den Fall. Begonnen werden sollte bei Begehungsdelikten mit der Tatherrschaftslehre, da man dann im Rahmen der vier Indizien für den animus auctoris auf das Indiz der Tatherrschaft zurückgreifen kann.]

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