Lederspray-Fall, BGHSt 37, 106
Verlangt man, dass jeder einzelne Tatbeitrag für den Taterfolg (hier: die nachfolgenden Krankheitsfälle) kausal geworden sein muss, kann sich jedes Vorstandsmitglied darauf berufen, dass der schadensursächliche Beschluss auch zu Stande gekommen wäre, wenn es selbst mit Nein gestimmt hätte. Nur wenn man auf eine Kausalität jedes Einzelbeitrages verzichtet und allein fordert, dass die Gesamttat der Mittäter den Erfolg verursacht hat, kann verhindert werden, dass sich der einzelne Beteiligte unter Verweis auf die unbeweisbare Kausalität aus der kollektiv übernommenen Verantwortung stiehlt.