•Vorbildfunktion als Vorgesetzter
•Weiterbildung
•Unterweisung und Belehrung (Dienstanweisung / Betriebsvereinbarung)
•Anerkennung vorbildlichen Verhaltens
•Untersuchung und ggfs. Sanktionierung von Fehlverhalten
•Hinweis auf Pflichten der Beschäftigten, §§ 15 - 17 ArbSchG
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