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Erläutern Sie, welche Pflicht der Unternehmer hat, wenn sich bei Sicherungstätigkeiten besondere Gefahren für das Sicherungspersonal ergeben können und nennen Sie die relevante Vorschrift (4 Punkte) .
Bei besonders gefährlichen Arbeiten (Einzelarbeitsplatz) oder an besonderen Gefahrenstellen sind Arbeitnehmer regelmäßig zu kontrollieren, § 7 DGUV Vorschrift 23.