Es gibt öffentliches Recht und privates Recht (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht genannt).
Im öffentlichen Recht geht es u.a. um ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger, im privaten Recht geht es um ein Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Bürger.
Im öffentlichen Recht besteht ein Über-Unterordnungsverhältnis zugunsten des Staates, im privaten Recht sind beide Seiten gleichberechtigt.