Unter „Public Private Partnership“ versteht man eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen. Private können dann nach Absprache zum Teil auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Beispiele:
Verwahrung von Betäubungsmitteln bei einer Einlasskontrolle, bis die Polizei eintrifft, Regelung des Verkehrs im öffentlichen Bereich vor einem Veranstaltungsgelände, …