Bildungsurlaub in NRW / grundsätzlichen Regelunge
Rechtsgundlage: Bildungsurlaubs-Gesetz NRW
In NRW beträgt der Bildungsurlaub 5 Arbeitstage im Kalenderjahr und 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren
Anspruch auf Bildungsurlaub kann erst geltend gemacht werden, wenn das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit besteht, die sog. Wartezeit - in NRW 6 Monate
Der Mitarbeiter muss seine Ansprüche in NRW spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme anmelden
Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen kann der Anspruch vom AG verweigert werden