Datensicherung: Hier geht es darum, die Daten davor zu schützen, dass sie gelöscht oder durch einen Computerfehler verändert werden - Duplikat auf einen anderen Datenträger
Datenschutz: Hier geht es darum, gespeicherte Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen
Datenschutzbeauftragter: Er muss von allen Unternehmen bestellt werden, die mindestens zehn Arbeitnehmer ständig mit der Daten-bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigen
Werden die Daten nicht automatisiert verarbeitet, muss ab 20 Arbeitnehmer ein DB bestellt werden - der DB arbeitet weisungsungebunden und ist unmittelbar der Geschäftsleitung zu unterstellen
Der Datenschutzbeauftragte hat Kündigungsschutz, d.h. ihm kann ordentlich nicht gekündigt werden, vgl. § 4 f (3) BDSG