Leasinggeber - LG, Leasingnehmer - LN
1. LG holt die Erlaubnis der Landesarbeitsagentur ein
2. LG schliesst mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab und wird damit Arbeitgeber
3. LG schliesst mit dem LN einen schriftlichen Arbeitnehmerüber- lassungsvertrag
4. LG setzt den Arbeitnehmer bei LN ein
5. LN zahlt an den LG eine Vergütung
6. Arbeitnehmer kann auf Wunsch des LN ausgewechselt werden - während der ersten 4 Stunden ohne Kosten
7. LG führt SV-Beiträge und Lohnsteuer für den Leiharbeiter ab