Personalleasing, Formaler Ablauf
LG holt die Erlaubnis der Landesarbeitsagentur ein
LG schliesst mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab und wird damit Arbeitgeber
LG schliesst mit dem L einen schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
LG setzt den Arbeitnehmer bei LN ein
LN zahlt an den LG eine Vergütung, Arbeitnehmer kann auf Wunsch des LN ausgewechselt werden - während der ersten 4 Stunden ohne Kosten
LN meldet jeden Leasingfall der Krankenkasse
LG führt SV-Beiträge und Lohnsteuer ab