Beurteilungsgespräch / Rechtliche Bestimmungen
Der Mitarbeiter hat nach § 82 BetrVG ein Recht darauf, dass ihm die Beurteilung seiner Leistung erläutert wird, ebenso wie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb
Er kann dabei ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen
Der Betriebsrat hat außerdem das Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze § 94 BetrVG
Nach § 83 BetrVG hat der Arbeitnehmer das Recht, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen
Er kann verlangen, dass seine Erklärung zur Beurteilung der Personalakte hinzugefügt wird