Maßgeblichkeitsprinzip
Es besagt, dass grundsätzlich die Dinge in der Steuerbilanz so gemacht werden müssen, wie in der Handelsbilanz, die Handelsbilanz ist also maßgeblich für die Steuerbilanz; dadurch waren Handelsbilanz und Steuerbilanz in Deutschland eng miteinander verknüpft
Umgekehrte Maßgeblichkeit
Hier kommt die Vorschrift aus dem Steuerrecht - wollte der Bilanzierende z. B. seine Geringwertigen Wirtschaftsgüter auf eine besondere Art abschreiben, so wie es im Steuerrecht steht, so musste er es zunächst in der Handelsbilanz so machen, damit dieses Vorgehen auch für die Steuerbilanz maßgeblich wurde
Dieses Prinzip ist erst kürzlich abgeschafft worden, d.h. die Koppelung er Handelsbilanz an die Steuerbilanz besteht nicht mehr