Rücklagen und Rüchstellunge / Unterscheidung
Rücklagen sind Gewinnverwendung, sie sind zweckfrei und werden dem EK zugeordnet
Rückstellungen werden für Aufwand gebildet
Sie werden zweckgebunden für einen bestimmten Aufwand gebildet, der in einer späteren Periode zu Auszahlungen führt
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit noch unsicher ist, sie sind daher dem FK zuzuordnen