Herstellungskosten nach Handels- und Steuerbilanz
Wertuntergrenze sind die Einzelkosten, d. h.
die Materialeinzelkosten
die Fertigungseinzelkosten und
die Sondereinzelkosten der Fertigung
Diese Bestandteile müssen bilanziert werden
Hinzu kommen die entsprechenden Gemeinkosten -
Materialgemeinkosten
Fertigungsgemeinkosten
Für die weiteren Bestandteile der Herstellungskosten besteht sowohl handelsrechtlich wie auch steuerrechtlich ein Wahlrecht
Für die Vertriebskosten besteht in beiden Bilanzen ein Bilanzierungsverbot
Herstellungskosten nach Handels- und nach Steuerbilanz sind also gleich