Deliktfähigkeit - Zivilrecht / Begriffsdefinition
Im Zivilrecht ist jemand nicht deliktfähig, wenn er noch nicht sieben Jahre alt ist, geistesgestört ist oder sich ohne eigenes Verschulden in einem Rausch befindet
Ist jemand bereits sieben Jahre alt, kommt es darauf an, ob er seine Verantwortlichkeit erkennt, also die Reife besitzt zu erkennen, was er getan hat
Wenn jemand nach Zivilrecht deliktfähig ist, kann derjenige schadensersatzpflichtig sein