Gesetzliches Schuldverhältnis
Beispiel
Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht z. B. aus unerlaubter Handlung nach den §§ 823 ff. BGB
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet
Dies kann sich z. B. bei einem Verkehrsunfall ergeben