Zivilrechtlicher (und strafrechtlicher) Instanzenzug
1. Amtsgericht
2. Landgericht
3. Oberlandesgericht
4. Bundesgerichtshof, BGH in Karlsruhe
Der Europäische Gerichtshof EuGH kommt nur im Vorlageverfahren zum Zug
Stößt ein nationales Gericht auf eine Streitfrage, die europäisches Recht berührt, wird diese Streitfrage dem EuGH vorgelegt
Dieser entscheidet nur über diese Frage und gibt den Fall an das nationale Gericht zurück