Beweislastumkehr
Wer Schadensersatzanspruch haben will, muss grundsätzlich selber beweisen, dass der Anspruch berechtigt ist
Hier ist der Fall aber umgekehrt: Wird der Versicherungsmakler in Anspruch genommen, dann muss nach ständiger Rechtssprechung der Versicherungsmakler beweisen - Beweislastumkehr, dass der Schadensfall auch ohne Pflichtverletzung eingetreten wäre
Der Versicherungsmakler kann auch nicht auf ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers hinweisen
Der Versicherungsnehmer hat dem Experten voll vertraut, er hat sich auf dessen Sachkenntnis verlassen