AGB-Schutzvorschriften
Geltungsbereich
Die AGB-Schutzvorschriften gelten grundsätzlich für schuld- und sachenrechtliche Verträge, allerdings nicht für arbeitsrechtliche und gesellschaftliche Verträge
Sie gelten nicht für Kaufleute, wenn es sich für diese um ein Handelsgeschäft handelt, und auch nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts z. B. ARD, IHK etc.