Grundbuch
Keinen öffentlichen Glauben
Der öffentliche Glaube des Grundbuchs gilt nur dann nicht
1. wenn jemand nicht gutgläubig ist
2. für die Lage, die Größe und die Nutzungsart des Grundstücks
Hierzu muss man den Flächennutzungsplan und die Flurkarte einsehen